1.1 Die GEO Reisen & Erlebnis GmbH, FN 370395z, Himmelreich 1, 5020 Salzburg als Betreiberin der Internet-Plattform my-ticket.shop® („MTS“) erbringt für Veranstalter von Leistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung („Veranstalter“) Online Service Dienste sowie zukünftig auch die Bereitstellung einer Smartphone-Anwendung („App“) (zusammen „Buchungssytem“) auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
1.2 Gegenstand der Services für Veranstalter ist die selbstständige Nutzung der Internet-Plattform MTS, um eigene Veranstaltungen zu bewerben und den online-Ticketkauf durch Endkunden und/oder Verkaufsstellen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzuwickeln. Die für Kunden maßgeblichen und geltenden Nutzungsbedingungen von MTS können unter www.my-ticket.shop/nutzungsbedingungen abgerufen werden, jene für Verkaufsstellen unter www.my-ticket.shop/agb-verkaufsstellen
1.3 Die von MTS angebotenen Leistungen für Veranstalter richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 1 UGB, die auch über die notwendigen gewerberechtlichen Voraussetzungen verfügen.
2.1 Die Services von MTS bestehen in der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit des unter www.my-ticket.shop abrufbaren Buchungssystems („Buchungssystem“). Das Buchungssystem kann der Veranstalter zur Anpreisung und dem Verkauf von Eintrittskarten, Extraleistungen (Merchandise Artikel, etc.), Touren, Führungen und Veranstaltungen („Veranstaltungen“) nutzen.
2.2 Die Nutzung der Services durch Veranstalter kommt durch Registrierung des Veranstalters für die Dienste von MTS auf der Homepage www.my-ticket.shop zustande. Eine Registrierung durch den Veranstalter erfolgt einmalig durch Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse und eines frei gewählten Passwortes. Nach erfolgter Registrierung ist das Anlegen eines Veranstalterprofils samt der Angabe von persönlichen Veranstalter-Daten notwendig. Der Veranstalter verpflichtet sich, diese Daten vollständig und richtig zu erfassen, zumal diese auch der Verifikation und Zulassung beim Zahlungsdienstleister STRIPE (Zahlungsabwicklung) dienen. Die gegenständlichen AGBs sowie die Datenschutzbestimmungen sind auf der Registrierungsseite durch Anklicken des jeweiligen Begriffes abrufbar. Mit der erstmaligen Registrierung des Veranstalters auf MTS hat dieser zu erklären, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von MTS zur Kenntnis genommen hat, vollinhaltlich akzeptiert und sein Einverständnis dazu erteilt hat. Die ausdrückliche Erklärung erfolgt durch Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens (Check-Box).
2.3 MTS stellt dem Veranstalter das Buchungssystem entsprechend des jeweiligen vom Veranstalter gebuchten Abo-Pakets gemäß der als Anlage 1 diesen AGBs beiliegenden Leistungsbeschreibung zur Verfügung.
2.4 MTS ist nur für die technische Bereitstellung des Buchungssystems und etwaiger gewählter Serviceleistungen sowie der App zuständig. MTS ist weder Vertragspartner der Personen oder Unternehmen, die an Veranstaltungen des Veranstalters teilnehmen, buchen oder zusätzliche Leistungen des Veranstalters über die Services nutzen, noch Vermittler des Veranstalters.
2.5 MTS ist berechtigt, die Services einseitig zu verändern und zu verbessern sowie in Abhängigkeit der geplanten Nutzung, Funktionalitäten hinzuzufügen oder abzustellen, soweit die vereinbarten Funktionalitäten des Buchungssystems hierbei grundsätzlich weiter bestehen bleiben, so dass die Nutzungsmöglichkeit für den Veranstalter nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei dem Buchungssystem handelt es sich insofern um ein flexibles System, das stetig mit neuen Funktionen erweitert wird.
3.1 MTS räumt dem Veranstalter für die Laufzeit des von ihm gewählten Abo-Paketes das nicht übertragbare Recht ein, das vereinbarte Buchungssystem während der Laufzeit des gewählten Abo-Pakets zu nutzen. Der Veranstalter darf die Leistungen nur im Rahmen dieser AGB nutzen. Eine weitergehende Nutzung des Buchungssystems und der zur Verfügung gestellten Inhalte ist, soweit nicht ausdrücklich in diesen AGB oder anderweitig vereinbart oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgeschrieben, nicht gestattet.
3.2 Soweit MTS es dem Veranstalter ermöglicht, auf in das Buchungssystem hochgeladene oder dort erzeugte Inhalte oder Informationen oder auf Daten von MTS zuzugreifen, bleibt MTS berechtigt, jederzeit Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
3.3 Vorbehaltlich der nach diesen AGB eingeräumten Rechte behält sich MTS alle Rechte und Rechtsansprüche an dem Buchungssystem sowie dem damit verbundenen geistigen Eigentum und Know-how vor. Der Veranstalter anerkennt, dass er keine weiteren Rechte als die ausdrücklich nach diesen AGB eingeräumten Rechte erwirbt.
4.1 Der Veranstalter wird die Services nur im Umfang des gebuchten Abo-Pakets zu dem vorgesehenen Zweck (Bewerbung, Verkauf / Buchung seiner Veranstaltungen samt allfälliger Zusatzleistungen) nutzen.
4.2 Der Veranstalter ist für sämtliche Vorgänge verantwortlich, die unter seiner Benutzerkennung bzw. seinem Admin-Zugang und in seinem MTS-Account getätigt werden. Sobald der Veranstalter Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Veranstalter zum Zwecke der Schadensminderung verpflichtet, MTS umgehend hiervon zu informieren und das Passwort zu wechseln. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter, die einen Zugang zu den Services erhalten haben und nutzen, die erforderlichen Nutzungsbedingungen akzeptieren und datenschutzrechtlich informiert werden.
4.3 Der Veranstalter ist für jede Nichterreichbarkeit oder mangelnde Nutzbarkeit, sowie für jede sonstige Störung der Services, die auf Umstände in seinem Einflussbereich zurückzuführen sind, allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere eine Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware oder anderer Technik, die der Veranstalter für die Nutzung der Services einsetzt, sowie für Störungen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit oder der Funktionsweise des vom Veranstalter verwendeten Internetzugangs. Darüber hinaus ist der Veranstalter für Leistungen Dritter verantwortlich, derer sich der Veranstalter zur Nutzung der Services bedient, insbesondere was Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege oder Telekommunikationsdienste angeht, sowie durch solche Leistungen Dritter verursachte Störungen.
4.4 Der Veranstalter wird dafür sorgen, dass die Services nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere keine Informationen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, die nicht vom Umfang des gebuchten Abo-Paketes für Veranstalter umfasst sind oder deren Erhebung ohne Einwilligung rechtswidrig ist.
4.5 Der Veranstalter verpflichtet sich, sicherzustellen, dass er die Services nur nutzt, wenn er selbst Inhaber der Nutzungsrechte an den vom Veranstalter erstellten und/oder bearbeiteten Inhalten ist und er MTS für die Laufzeit seines Abo-Paketes das Nutzungsrecht zur Veröffentlichung an diesen Inhalten einräumt, das für die Erbringung der Services von MTS gegenüber dem Veranstalter erforderlich ist. Dies beinhaltet u.a. das Recht, solche Inhalte zu speichern, zu bearbeiten, und deren Reihenfolge zu ändern, technisch umzuwandeln, in ein anderes Format zu konvertieren sowie spezielle Schriftarten für mobile Geräte zu benutzen.
4.6 Der Veranstalter ist allein für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm in dem Buchungssystem zum Kauf / Buchung angebotenen Leistungen verantwortlich. Der Veranstalter ist für die inhaltliche Gestaltung, Überprüfung, Abänderung und Aktualisierung der Services sowie der von ihm oder den Nutzern eingestellten Daten und Informationen ausschließlich selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, die gegen geltende Gesetze verstoßen, öffentliches Ärgernis erregen oder gegen die guten Sitten verstoßen, der Verhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche zu gefährden oder das Ansehen von MTS zu schädigen. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angebotene Veranstaltung mit dem geltenden Recht in Einklang steht. Der Veranstalter ist insoweit auch allein verantwortlich für die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen auch bei der Verwendung der von ihm veröffentlichten Informationen, Bilder und Texte. Er garantiert insbesondere, dass er die Rechte an dem übermittelten Text- und Bildmaterial innehat und nicht gegen Schutz-, Marken- und/oder Urheberrechte Dritter verstößt und verpflichtet sich MTS diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
4.7 Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass er seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie seine Datenschutzerklärung in das Buchungssystem einstellt und von Endkunden über einen Link abgerufen werden können. Insbesondere ist der Veranstalter bei der Kalkulation und Auspreisung von Tickets für die korrekten Steuerangaben (Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, etc.) selbst verantwortlich und hält MTS diesbezüglich schad- und klaglos. MTS schließt diesbezüglich jedwede Haftung aus und es erfolgt auch keine Prüfung durch MTS vor Freigabe einer Veranstaltung.
4.8 Der Veranstalter ist gegenüber dem Endkunden, den Verkaufsstellen und den Nutzern für die Einhaltung aller rechtlichen und insbesondere auch datenschutzrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich, und wird die gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen einholen als auch die gegebenenfalls notwendigen vertraglichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen schließen, soweit er im Rahmen der Nutzung des Buchungssystems oder der App personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt.
4.9 Der Veranstalter wird MTS gegen sämtliche Ansprüche Dritter schad- und klaglos stellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Services durch den Veranstalter und / oder auf sonstige Verstöße gegen diese AGB beruhen, mit dessen Billigung oder durch Dritte erfolgen, die die Zugangsdaten unter Verstoßes der Regelungen dieses Vertrags erlangt haben oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Services und der Einstellung von Daten und Inhalten / Informationen verbunden sind. Erkennt der Veranstalter oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von MTS. Diese Verpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, MTS von sämtlichen Kosten diesbezüglicher (auch gerichtlicher) Auseinandersetzungen (z.B.: Rechtsvertretungs-, Sachverständigen- und Gerichtskosten) vollständig schad- und klaglos zu halten.
4.10 Der Veranstalter ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Daten und Informationen richtig und vollständig mitzuteilen und MTS unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Dies betrifft insbesondere Namen, Rechtsform, Firmenbuch- oder Handelsregisternummer, Geschäftssitz, Bankverbindung, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, postalische Anschrift und Emailadresse.
4.11 Der Veranstalter ist verpflichtet, in regelmäßigen kurzen Abständen Sicherungskopien von in den Services verarbeiteten Daten zu erstellen, um so sicherzustellen, dass die Daten bei Verlust mit einem möglichst geringen Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Veranstalter ist für Sicherungskopien der Daten und Informationen, die er mit den Services verarbeitet, ausschließlich selbst verantwortlich.
4.12 Der Veranstalter ist verpflichtet, MTS unverzüglich erkennbare Störungen bei der Nutzung des Buchungssystems anzuzeigen.
4.13 Der Veranstalter ist für jeglichen Kundenservice / Support gegenüber Endkunden und Verkaufsstellen selbst verantwortlich.
4.14 Der Veranstalter räumt MTS das Recht ein, Name, Marke und Logo des Veranstalters in der Kommunikation und Werbung neuer Veranstalter – auch über die Laufzeit des gewählten Abo-Pakets hinaus – zu nutzen.
5.1 Die Nutzung der Services von MTS durch einen Veranstalter ist an die verpflichtend vorzunehmende Registrierung beim externen Zahlungsdienstleister STRIPE (https://stripe.com/at) durch den Veranstalter gebunden. Die Nutzung alternativer externen Zahlungsdienstleister ist aus organisatorischen und technischen Gründen ausdrücklich ausgeschlossen und können die Dienstleistungen von MTS nur mit einer gültigen Registrierung beim Zahlungsdienstleister STRIPE erbracht werden.
5.2 Damit die Endkundenzahlung durch STRIPE abgewickelt werden kann, ist der Veranstalter verpflichtet, die jeweilige Vereinbarung mit dem Zahlungsdienstleister abzuschließen und dessen Bedingungen zu akzeptieren. Die Vereinbarung kann in einem Dashboard von MTS abgeschlossen werden. Sollte der Veranstalter die geforderten Konditionen nicht einhalten, die Bedingungen nicht akzeptieren und/oder insbesondere seinen Sitz nicht in dem von dem externen Zahlungsdienstleister geforderten Staat / Region haben, können die Dienstleistungen von MTS nicht in Anspruch genommen werden.
5.3 MTS ist niemals Vertragspartner des Endkunden. Der Zahlungsprozess erfolgt von der Kredit-/Debitkarte des Endkunden oder dem Bankkonto des Endkunden über den externen Zahlungsdienstleister STRIPE zu dem vom Veranstalter angegebenen Konto. Für die Zahlungsabwicklung gegenüber dem Endkunden durch externe Zahlungsdienstleister werden regelmäßig verschiedene Zahlungsmethoden angeboten. Nicht alle Zahlungsarten stehen dabei immer zur Verfügung und sind abhängig von Faktoren wie: Produkt, Land, Buchungsart, Vorbuchungsfrist, Risikoüberprüfung des Veranstalters etc.
5.4 MTS ist an der Ausführung der Zahlungsdienste über die technische Anbindung des Veranstalters an den Zahlungsdienstleister hinaus nicht beteiligt. MTS selbst nimmt keine Endkundenzahlungen entgegen und hat keinen Zugriff auf diese. MTS tritt weder gegenüber dem Veranstalter noch gegenüber dem Zahlungsdienstleister als Vertreter der jeweils anderen Partei auf. MTS hat und nimmt keinen Einfluss auf die Ausführung der Zahlungsdienste durch den Zahlungsdienstleisters. Die Verantwortung für die Durchführung der Zahlungsdienste verbleibt beim Veranstalter und dem externen Zahlungsdienstleister. MTS hat darauf keinen Einfluss und haftet nicht für eine erfolgreiche Zahlungsabwicklung.
5.5 Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Endkunden darauf hinzuweisen, dass die Zahlung des Endkunden über den externe Zahlungsdienstleister STRIPE abgewickelt wird und auf dessen Datenschutzbestimmungen (abrufbar unter https://stripe.com/at/privacy#translation) hinzuweisen.
5.6 Der Veranstalter muss den Endkunden verpflichten, die Angaben zum gewählten Dienst genau in Bezug auf gesonderte Bestimmungen zu prüfen, bevor er die Buchung durchführt und diese bestätigt wird. MTS ist nicht verantwortlich für die Zahlungsdienstleister und haftet nicht für eine (berechtigte, (vermeintlich) unberechtigte oder falsche) Gebühr, Belastung, Abwicklung oder Rückvergütung des Zahlungsdienstleisters. Ungültige oder unberechtigte Abbuchung oder Belastungen durch den Zahlungsdienstleister sind von diesem direkt zurückzufordern.
6.1 Über die Funktion „Verkaufsstellen einladen“ wird dem Veranstalter die Möglichkeit geboten, private oder öffentliche Verkaufsstellen zum Verkauf von Tickets gegen Gewährung einer frei wählbaren Provision pro verkauftes Ticket einzuladen. Für jede individuelle Veranstaltung können beliebig hinterlegte Verkaufsstellen gegen Bekanntgabe der gewährten Provision zum Ticketverkauf eingeladen werden. Der Veranstalter kann für jede Verkaufsstelle eine Maximalanzahl an zu verkaufenden Tickets festlegen. Die jeweilige Verkaufsstelle kann die Einladung annehmen oder ablehnen. Durch die Annahme der Einladung entsteht für die Verkaufsstelle keine Verpflichtung zum Ticketverkauf.
6.2 Der Verkauf von Tickets an Verkaufsstellen wird nicht über den externen Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt, sondern verrechnet der Veranstalter die von der Verkaufsstelle erworbenen Tickets zum ausgewiesenen Ticketpreis abzüglich der vereinbarten Provision durch Rechnungslegung an die Verkaufsstelle ab. MTS stellt dafür auf der Plattform Übersichten über die von den Verkaufsstellen erworbenen Tickets sowie Abrechnungsvorschläge zur Verfügung. MTS schließt jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Verrechnung und der Bezahlung der von der Verkaufsstelle erworbenen Tickets aus.
7.1 MTS ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Veranstalters gegen diese AGB den Zugang zu den Services zu sperren, bis der Verstoß dauerhaft eingestellt ist. Der Veranstalter bleibt in diesem Fall jedoch weiterhin verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.
7.2 MTS ist berechtigt, den Zugang zur Plattform durch Sperre des Benutzerkontos aus wichtigem Grund zu verhindern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verstoß gegen diese AGB, bei Anordnungen von Behörden oder Gerichten, bei Verlust der Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sowie bei Vorliegen von sonstigen Umständen, die auf eine rechtswidrige Nutzung des Benutzerkontos, insbesondere eine missbräuchliche Verwendung der Inhalte oder einer angebotenen Veranstaltung hindeuten. Die Sperre des Zugangs zur Plattform wird dem Kunden oder dem Veranstalter per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mailadresse mitgeteilt. Ansprüche auf Schadenersatz wegen einer begründeten Sperre sind ausgeschlossen.
8.1 MTS bemüht sich, das Buchungssystem mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde sowie im Einklang mit branchenüblichem Standard zu erbringen. MTS bemüht sich des Weiteren um eine laufende Zugriffsmöglichkeit, gewährleistet jedoch nicht, dass das Buchungssystem ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung steht. Eventuelle Fehler werden durch MTS nach Bekanntwerden unverzüglich behoben. MTS wird es unternehmen, dem Veranstalter das Buchungssystem sowie die Funktionen des Buchungssystems mit einer maximal erreichbaren Verfügbarkeit bereitzustellen.
8.2 MTS ist bemüht die Plattform und technische Funktion kontinuierlich zur Verfügung zu stellen und erreichbar zu halten – jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. MTS haftet nicht für die ununterbrochene Verfügbarkeit von technischen Diensten. Die Nutzung kann vor allem systembedingt unmöglich oder eingeschränkt sein, das sind insbesondere technische Gründe, Störungen im Kommunikationsnetz, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitäten, Wartung und Umstände aus höherer Gewalt (z.B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien). Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche jeglicher Art sind daraus ausgeschlossen.
8.3 Für die Nutzung von MTS Services am Veranstaltungsort (z.B. Einlasskontrolle für Veranstalter) sind eine ausreichende Netzqualität und eine konstante Netzverfügbarkeit notwendig. Der Veranstalter ist allein verantwortlich, die technischen Anforderungen auf seine Kosten herzustellen und aufrecht zu erhalten. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets sind Übertragungszeiten und Übertragungsqualität von Inhalten von der Belastung des Internet abhängig. Jegliche Ansprüche gegen MTS aus Gründen mangelnder Netzverfügbarkeit, Netzqualität und daraus resultierenden Einschränkungen der technischen Verfügbarkeit, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4 Soweit MTS Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese Dienste jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen eingestellt werden.
9.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, die in diesen AGBs mit MTS vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß dem gebuchten Abo-Paket (vgl. Anlage 1) zu bezahlen. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Buchung des jeweiligen Abo-Paktes und ist nicht refundierbar und wird durch STRIPE über die Kreditkartendaten des Veranstalters zu Gunsten von MTS eingezogen. Die Vergütung besteht aus einer monatlichen Grundgebühr je nach gewähltem Paket. Hinzu kommt eine Gebühr in Form einer Provision in der im jeweilig gebuchten Abo-Paket vereinbarten Höhe pro verkauftes Ticket sowie pro verkauftes Extra (z.B. Merchandise Artikel). Die Provision wird bei jeder einzelnen bezahlten Buchung durch einen Endkunden sofort fällig und erfolgt die Abbuchung zu Gunsten von MTS automatisch via STRIPE. Bei Buchungen durch Verkaufsstellen wird dem Veranstalter die vereinbarte Provision pro verkauftes Ticket sowie pro verkauftes Extra von MTS per Rechnungslegung verrechnet. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Provisionsabrechnung sofort fällig. Eine Refundierung von Provisionen ist – auch im Falle der Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter – aus welchen Gründen auch immer – ausgeschlossen. Zahlungsabwicklungsgebühren von STRIPE oder sonstige Gebühren im Zahlungsverkehr gehen ausschließlich zu Lasten des Veranstalters.
9.2 MTS erstellt alle Abrechnungen nur in digitalem Format. Die Rechnungen werden dem Veranstalter nachträglich digital abrufbar in seinem MTS-Account oder per E-Mail zugestellt und erklärt sich der Veranstalter hiermit einverstanden.
9.3 Sollte MTS für eingezogene Provisionszahlungen oder monatliche Abo-Packet-Gebühren von STRIPE rückbelastet werden, ist MTS berechtigt, den Zugang zu den Services mit sofortiger Wirkung zu sperren. Der Veranstalter bleibt im Falle einer solchen Sperrung verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen.
9.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Veranstalters gegenüber MTS ist ausgeschlossen.
10.1 MTS haftet dem Veranstalter gegenüber soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung sowohl der Art als auch der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz, insbesondere die Haftung bei fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
10.2 MTS ist von der Verpflichtung zur Leistung der Services befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
11.1 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Erfüllung des Vertrages im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, zum Beispiel im Rahmen der Verwaltung dieses Vertrages oder der Accounts. MTS weist den Veranstalter darauf hin, dass dieser, wenn und soweit er die Services von MTS nutzt, Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – „DSGVO“) ist.
11.2 MTS wird im Rahmen der Erbringung der Services Zugriff auf personenbezogene Daten des Veranstalters, der Verkaufsstellen bzw. der Endkunden haben, z.B. in Zusammenhang mit der Verarbeitung von Buchungen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind den geltenden Datenschutzbestimmungen von MTS auf https://www.my-ticket.shop/datenschutz zu entnehmen.
12.1 Die von MTS auf der Plattform zur Verfügung gestellten Dienstleistungen haben die im gebuchten Abo-Paket (Anlage 1) vereinbarten festen Mindestlaufzeiten. Die Servicelaufzeit endet automatisch mit Ablauf des Monats, in welchem vom Veranstalter der letzte Veranstaltungstermin zum Erwerb von Tickets für eine Veranstaltung angeboten wird und die letzte Veranstaltung abgeschlossen ist. Nach Beendigung der Servicelaufzeit für das gebuchte Abo-Packet bleibt der Zugangsaccount des Veranstalters aktiv. Neue Veranstaltungen können erst nach erfolgter Buchung eines neuen Abo-Paketes eingestellt werden.
13.1 MTS und der Veranstalter verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Weise zu verwerten.
13.2 Die Parteien werden vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
13.3 Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Vertragspartei Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei offengelegt werden, es sei denn dies ist auf Grund von zwingenden anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen oder gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Anordnung erforderlich und die empfangende Vertragspartei hat die andere Vertragspartei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich informiert und ihr in ausreichendem Umfang die Möglichkeit eingeräumt, außergerichtliche oder gerichtliche Maßnahmen gegen die Herausgabe zu ergreifen.
14.1 Die Geltung dieser AGB ist ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MTS ihrer Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall und uneingeschränkt. Für die Einbeziehung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen ist eine einvernehmliche schriftliche Vereinbarung der Parteien notwendig.
14.2 MTS ist berechtigt, diese AGB in einem Umfang, der dem Veranstalter zumutbar ist, einseitig zu ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist und zur Beseitigung nachträglich entstehender Widersprüche oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über die beabsichtigten Änderungen wird MTS den Veranstaltern elektronisch rechtzeitig informieren. Soweit der Veranstalter nicht binnen sechs Wochen nach Zugang schriftlich oder per E-Mail Widerspruch erhebt, sind diese Änderungen – sofern sie keine wesentlichen Vertragspflichten berühren – vereinbart und damit Vertragsinhalt.
14.3 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Österreich mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Normen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg.
Aktueller Stand der AGB: Mai 2022
Für den Abschluss eines Abo-Pakets ist die Registrierung und das Anlegen eines Veranstalterprofils samt der Angabe von persönlichen Veranstalter-Daten (Namen, Rechtsform, Firmenbuch- oder Handelsregisternummer, Geschäftssitz, Bankverbindung, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, etc.) notwendig. Von MTS werden die Abo-Pakete „Basic“, „Premium“ und „Professional“ angeboten, die sich – wie untenstehend dargelegt – in der Höhe der monatlichen Abo-Kosten und der prozentuellen Provisions-Gebühr pro generiertem Endkunden/Verkaufsstellen-Nettoumsatz unterscheiden. Festgehalten wird, dass es sich bei den monatlichen Abo-Kosten um den Zeitraum vom Buchungstag bis zum entsprechenden Tag des Folgemonats handelt und nicht um Kalendermonate.
Nach der Wahl des Abo-Paketes durch den Veranstalter hat dieser zwingend seine Kreditkarteninformationen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bekannt zu geben, um die Buchung kostenpflichtig abzuschließen. Nach der Buchung eines Abo-Paketes ist auch eine spätere Änderung des Paktes in eine höhere oder niedrigere Stufe möglich. Eine Abo-Kündigung ist nur nach Durchführung und Abschluss der letzten beworbenen Veranstaltungen möglich. In dem Zeitraum, in welchem noch zukünftig stattfindende Veranstaltungen beworben werden, ist eine Abo-Kündigung nicht zulässig.
Nach der kostenpflichtigen Buchung eines Abo-Paketes kann der Veranstalter seine Veranstaltung planen und auf dem Buchungssystem von MTS anlegen. Vom Veranstalter ist beim Zahlungsdienstleister STRIPE ein entsprechendes verbundenes Konto („connected account“) einzurichten und zu verifizieren. Über die Schaltfläche [Meine Events] erhält der Veranstalter eine Liste bereits angelegter Veranstaltungen oder kann eine neue Veranstaltung anlegen. Dafür ist die Angabe von Basisdaten (z.B. Veranstaltungsname) und steuerlichen Angaben (USt.-Satz, Vergnügungssteuer, sonstige Gebühren in %, Bearbeitungsgebühren in Euro, etc.) erforderlich, für deren Richtigkeit ausschließlich der Veranstalter haftet. In der Folge werden Veranstaltungsort und ausführende Künstler angegeben. Im Bereich Tickets und Preise kann der Veranstalter einerseits zwischen individueller Bestuhlung und der Erstellung eines individuellen Saalplanes wählen, und/oder andererseits lediglich unterschiedliche Tickettypen (z.B. VIP, Student, Normal, etc.) anbieten. Weiters können zusätzliche Waren und Dienstleistungen („Extras“) angeboten werden, die vom Endkunden als Gutschein („Voucher“) miterworben werden können. MTS stellt anhand der vom Veranstalter getätigten Angaben eine Vorberechnung der Veranstaltung zur Verfügung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhebt Die errechneten Gebühren basieren auf Durchschnittssätzen und können insbesondere durch unterschiedliche von Endkunden gewählte Zahlungsmethoden vom dargestellten Ergebnis abweichen. Seitens MTS wird jegliche Haftung für die kalkulatorische Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Vorberechnung ausgeschlossen. Abschließend können vom Veranstalter im Bereich [Medien] Bilder, Videos, Links und .pdf-Files zur Bewerbung und Veranschaulichung der Veranstaltung bzw. der ausführenden Künstler hochgeladen werden, um die Veranstaltung entsprechend anzupreisen und Zusatzinformation für den Endkunden zur Verfügung zu stellen.
Um die Veranstaltung auf der MTS-Plattform freizuschalten, müssen jedenfalls ein Abo-Paket kostenpflichtig aktiviert sein und das Datenblatt für das Veranstalterprofil vollständig befüllt sein. Mit der Freischaltung durch den Veranstalter wird die Veranstaltung bei MTS eingereicht und gelangt zur Veröffentlichung auf dem MTS-Portal. In begründeten Fällen kann MTS die Veröffentlichung untersagen und wird der Veranstalter über die Gründe im Detail informiert.
Basic
1 EUR / Monat, inkl. 20% USt
Premium
9 EUR / Monat, inkl. 20% USt
Professional
19 EUR / Monat, inkl. 20% USt